28.08.2021, von Markus Schneid, Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit

Zwischenprüfung für die Grundausbildungs-Gruppe

Kurz vor der endgültigen Abschlussprüfung unterzogen sich die Reinickendorfer Grundauszubildenden einer Zwischenprüfung in Theorie und Praxis.

Unter den kritischen Augen des Prüfers galt es die praktischen Prüfungsaufgaben zu absolvieren.

Die Prüflinge stehen allesamt kurz vor dem Ende ihrer ein halbes Jahr dauernden Grundausbildung im THW-Ortsverband Berlin Reinickendorf. Bevor es am 11. September bei der Abschlussprüfung ernst wird, galt es bei der Zwischenprüfung den Ausbildungsstand zu kontrollieren. Unter echten Prüfungsbedingungen mussten die Anwärter allesamt die theoretische Prüfung mittels Fragebogen absolvieren.

Danach ging es an die verschiedenen Praxis-Prüfungsstationen, bei denen Werkzeuge zu bestimmen, Sicherheitsvorkehrungen zu erläutern und vorzunehmen sowie ganz unterschiedliche Aufgaben absolviert werden mussten. Ausbildungsleiter Lennart Lange und sein Prüferteam konnten den jeweiligen Ausbildungsstand feststellen und wissen, wo beim "Endspurt" nis zur echten Prüfung eventuell noch nachgelegt werden muss.

28.08.2021


  • Unter den kritischen Augen des Prüfers galt es die praktischen Prüfungsaufgaben zu absolvieren.

  • Zur Stärkung gab es ein leckeres Mittagessen.

  • Und noch mehr davon.

  • Jede Menge Werkzeuge für die Holzbearbeitung.

  • Vor Inbetriebnahme des Motortrennschleifers.

  • Richtiger Aufbau der Hydraulikgeräte und -Schläuche.

  • Wer macht was?

  • Absichern einer Einsatzstelle.

  • Arbeiten mit dem Motortrennschleifer mit zusätzlich angelegter Schutzbekleidung.

  • Einfädeln des Stahlseils beim Mehrzweckzug.

  • Herstellen von Holzverbindungen.

  • Der Umgang mit der Hydraulikschere will geübt sein.

Fotos: Rolf Greczmiel. Alle zur Verfügung gestellten Bilder sind honorarfrei und dürfen unter Angabe der Quelle für die Berichterstattung über das THW und das Thema Bevölkerungsschutz verwendet werden. Alle Rechte am Bild liegen beim THW. Anders gekennzeichnete Bilder fallen nicht unter diese Regelung.